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Vertrag Autonome

Vertrag betreffend der Vermietung von Räumlichkeiten für eine beschränkte Zeitdauer

Allgemeine Bestimmungen

Vermieterin: Jugendarbeit Basel JuAr, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel

Vertreten durch:

JuAr Jugendzentrum Neubad

Brennerstrasse 9

4054 Basel

 

Dieses Dokument dient als Übersicht, der Vertrag wird persönlich ausgehändigt

 

Wochentag / Nutzungszeit....................................................................................................................

Name der Band......................................................................................................................................

Schlüsselübergabe.................................................................................................................................

Schlüsselabgabe.....................................................................................................................................

Geplante Aktivität                    o Nutzung Bandraum        o Tanzraum

Anzahl Mitglieder....................................................................................................................................

Schlüssel Nr.............................................................................................................................................

Depot:                                       Fr. 400.-

Miete pro Jahr:                         o Bandraum: Fr. 300.- (Fr. 25.- pro Monat)

                                                   o Tanzraum Fr. 180.- (Fr. 15.- pro Monat)

Die Miete und das Depot sind in bar zu übergeben bis spätestens am ………….....…………......

Vermietete Infrastruktur:

Siehe Inventarliste / Spiegelwand, 2x aktiv Lautsprecher, Mischpult und Lichteffekte

 

1. Vertragsgültigkeit

1.1. Die Nutzung des Tanzraum muss persönlich im Jugendtreffpunkt (JTP) besprochen werden.
 

1.2. Die Nutzung des Tanzraum gilt erst dann als definitiv, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.
 

2. Nutzungszeiten

2.1. Das Jugendzentrum kann nur während des im Vertrag definierten Zeitraums genutzt werden.
 

2.2  Das Jugendzentrum muss spätestens um 22 Uhr verlassen werden.  
 

2.3. Meldet das JZ Neubad an einzelnen Nutzungstagen Eigenbedarf an, hat dieser Priorität gegenüber dem Nutzungsrecht der MieterIn. Diese Ausnahmefälle werden frühzeitig auf www.neubad-juarbasel.ch publiziert und müssen von der MieterIn selbständig und regelmässig überprüft werden.
 

3. Anwohnerschaft

Auf die Anwohnerschaft ist Rücksicht zu nehmen. Gespräche oder Versammlungen vor dem Jugendtreffpunkt sind zu vermeiden und nach 22 Uhr verboten. Beim Lüften (Musik leise stellen!) und beim Musikhören (Fenster schliessen!).
 

4. Raumbenutzung / Verantwortung

4.1. Eine Vermietung erfolgt ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren sowie an juristische Personen (Vereine, Institutionen); der/die verantwortliche LokalbenutzerIn muss am Anlass anwesend sein und trägt die volle Verantwortung.
 

4.2. Die Nutzung ist keine öffentliche Veranstaltung. Zutritt hat nur, wer von dem/der verantwortlichen LokalbenutzerIn eingeladen wurde. Anderen Personen ist der Zutritt zum JZ untersagt. Die Türen sollten nach Beginn der Nutzung von innen geschlossen werden. Der/die MieterIn trägt die Verantwortung für Schäden und  Reklamationen, die auf eingeladene und fremde Gäste zurückzuführen sind.
 

4.3. Die Räumlichkeiten sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Vertrag definierten Aktivitäten genutzt werden.
 

4.4. Untermiete ist generell untersagt.
 

4.5. Sämtliche Aktivitäten im Aussenbereich sind ab 22 Uhr untersagt.
 

4.6. Die Anzahl der Gäste sind dem Team vor der Nutzung mitzuteilen.
 

5. Schlüssel

5.1. Der Mieterschlüssel ist Eigentum der Jugendarbeit Basel (JUAR) und muss bei Bedarf (Nicht-Einhalten des Vertrages etc.) umgehend zurückgegeben werden.
 

5.2. Der Schlüssel wird erst übergeben, wenn die Leitung des JZ im Besitz des unterzeichneten Vertrags und des Schlüsseldepots ist.
 

5.3. Der Schlüssel muss pünktlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
 

5.4. Für den Verlust des Schlüssels sowie den allfälligen Austausch der gesamten Schliessanlage haftet der/die MieterIn.
 

6. Miete

6.1. Die Miete beträgt Fr. 300.- resp. Fr. 180.- im Jahr und ist jeweils auf Ende Dezember und auf Ende Juni fällig. Die Miete dient zur Begleichung der anfallenden Rechnungen für Reparaturen etc.
 

6.2. Falls sich die/der NutzerIn zur Kündigung entschliesst und bereits für ein weiteres Halbjahr einbezahlt hat, wird der prozentuale Anteil von Fr. 25.- resp. Fr. 15.- pro Monat wieder zurückerstattet.
 

7. Depot

7.1. Als Depot hinterlegt der/die MieterIn den auf S. 1 festgelegten Betrag, der bei

Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückerstattet wird.
Er dient:

  • als Bussgeld (bei Verstoss gegen den Vertrag)

  • als Schlüsseldepot

  • zur Begleichung unaufgeklärter Schäden im und um das Jugendzentrum

  • bei gerissenen Tür- und Feuerlöscherplomben

  • zur Begleichung von Reinigungsarbeiten
     

7.2. Das Depot kann durch den Vermieter bei Missachtung der vertraglichen Bestimmungen teilweise oder vollständig einbehalten werden.
 

7.3. Vorbehalten bleibt der JUAR die Geltendmachung weiteren Schadens.
 

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Der/die MieterIn hat für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes (v.a. betreffend dem Umgang mit Alkohol) und der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen zu sorgen.
 

8.2. Bestandteil des Vertrags sind auch vorne aufgeführte Vereinbarungen und Inventarliste; insbesondere ist die Hausordnung einzuhalten.
 

8.3. Der Konsum und Handel von Alkohol und Drogen sowie das Bauen von Joints sind im und um das Jugendzentrum verboten.
 

8.4. In den Räumlichkeiten des Jugendzentrums darf nicht geraucht werden (auch keine Shishas). Personen die das 16. Altersjahr erreicht haben, dürfen im hinteren Teil des Areals – nicht aber direkt vor dem JZ – Zigaretten konsumieren.
 

8.5. Gewalt und deren Androhung, sowie das Praktizieren von sexuellen Handlungen ist im und um das JZ verboten.
 

8.6. Die Notausgänge zum Aussenbereich dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Ist dieser eingetreten, muss das Team unverzüglich darüber informiert werden. Ist die Plombe durch unberechtigtes Verlassen durch die Notausgänge gerissen, wird Fr. 50.— vom Depot abgezogen.
 

8.7. Das Tor und die Haupteingangstüre sind während der Nutzung immer geschlossen zu halten. Der Schlüssel an der Haupttüre und in den Innenräumen darf nicht stecken gelassen werden (das Team muss die Räumlichkeiten immer betreten können).
 

8.8. Schäden und Verluste im und um das JZ müssen der/dem Verantwortlichen TeamerIn des JZ umgehend gemeldet werden.
 

8.9. Das Übernachten im JZ ist verboten.
 

8.10. Das JZ ist kein Aufbewahrungsort für Tiere oder Kinder.
 

9. Mobiliar

9.1. Sämtliches Mobiliar ist Eigentum der JuAR Basel und ist mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
 

9.2. Allfällige Schäden am Mobiliar gehen zu Lasten des Mieters/ der Mieterin.
 

9.3. Die Infrastruktur des JZ’s darf nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abmachung genutzt werden. Entstandene Schäden und / oder eine unerlaubte Nutzung wird dem/der MieterIn in Rechnung gestellt.
 

10. Ordnung und Unterhalt

10.1. Die Reinigung des Jugendzentrums (Räumlichkeiten, Aussenbereich und bei Bedarf der Gehweg vor dem JTP) liegt in der Verantwortung des Mieters/ der Mieterin.
 

10.2. Der/die MieterIn übergibt den JZ so, wie er ihn bei Mietbeginn angetroffen hat. Ansonsten erfolgt der Einsatz von Reinigungspersonal (Fr. 40.— pro Stunde zulasten der Mieterschaft).
 

10.3. Nutzungsbedingter Abfall und dessen Entsorgung sind im Mietpreis inbegriffen. 
 

11. Amtliche Bewilligungen und Vorschriften

11.1. Jede Veranstaltung, für deren Besuch in irgendeiner Form ein Eintrittsgeld erhoben wird, bedarf einer polizeilichen Bewilligung.
 

11.2. Wird in irgendeiner Form für die Restauration (Getränke, Essen etc.) Geld verlangt, bedarf es ebenfalls einer polizeilichen Bewilligung.
 

11.3. Entsprechende Gesuche liegen in der Verantwortung des Mieters und müssen im Voraus und rechtzeitig beim Bewilligungsbüro eingereicht werden.
 

11.4. Sämtliche Kosten von Bewilligungen gehen zu Lasten des Mieters/ der Mieterin.
 

11.5. Das Ausserbetriebsetzen von Sicherheits- und Brandschutzmassnahmen ist ein Straftatbestand und somit verboten!
 

11.6. Die Schallverordnung ist zwingend einzuhalten. Für Musikveranstaltungen in Gebäuden und im Freien, bei denen elektroakustisch verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, darf der Grenzwert für den Schallpegel von 93 dB nicht überschritten werden. Veranstaltungen die diesen Grenzwert überschreiten sind Bewilligungspflichtig, dürfen aber im JZ Neubad nicht durchgeführt werden.
 

11.7. Wer Musik und Filme im privaten Rahmen nutzt, das heisst im Freundes- und Verwandtenkreis, braucht keine Erlaubnis. Alle anderen Nutzungen sind öffentlich und erfordern eine Lizenz der SUISA. Der/die MieterIn ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis für die öffentliche Nutzung einzuholen.
 

12. Kontrollen und Informationswege

12.1. Mindestens zweimal jährlich wird das Team eine Sitzung mit den autonomen Gruppen durchführen, um anfallende Probleme zu besprechen und den Kontakt zu halten. Bei akuten Problemen wird sofort eine Sitzung einberufen.
 

12.2. Das JZ-Team kann Stichkontrollen durchführen!
 

12.3. In Notfällen jeglicher Art muss umgehend der/die verantwortliche TeamerIn des Jugendtreffpunktes informiert werden
 

12.4. Die JZ-Leitung behält sich vor, die Eltern bei Nichteinhalten der Regeln zu informieren. 
 

13. Missachtung der Regeln / Kündigung

13.1. Bei Missachtung der Regeln (auch eines Einzelnen) droht der Entzug des Mietobjekts. Das JZ-Team ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
 

13.2. Wenn das Jugendzentrum aus betrieblichen Gründen (Veranstaltungen, Änderung der Öffnungszeiten) den Raum benötigt, müssen die Unterzeichnenden auf diese Umstände Rücksicht nehmen. Kann keine Lösung gefunden werden, hat das Team das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Monaten aufzulösen.
 

13.3. Hat die Mehrheit der Unterzeichnenden das zwanzigste Altersjahr überschritten, geniessen jüngere NutzerInnen Priorität.
 

13.4. Möchten die Unterzeichnenden den Vertrag auflösen, ist dies innerhalb von 10 Tagen möglich. Die MieterInnen können ihre Kündigung in schriftlicher oder mündlicher Form an die JZ-Leitung richten.
 

14. Haftung / Vertragsangaben des Mieters

14.1. Jugendliche, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben, müssen den Mietvertrag von ihren Eltern unterzeichnen lassen und werden im Vorfeld des Mietbeginns telefonisch vom JZ-Team kontaktiert!
 

14.2. MieterInnen, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, müssen sich bei der Vertragsunterzeichnung mit einem gültigen Pass oder ID ausweisen können.
 

14.3. Wird bei der Überprüfung der Daten des/der MieterIn fehlerhafte Angaben festgestellt, ist eine Vermietung ausgeschlossen.

 

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich die unterzeichnende Person  während der Zeit des Mietverhältnisses zur vollen Haftbarkeit für Sachschäden und Verluste. Sie bestätigt, über den Feuerlöscher, die Feuerdecke und den Notausgang informiert zu sein. Der/die Unterzeichnete erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrags einverstanden.

 

 

Verantwortliche/r MieterIn

Name/Vorname                 ...............................................................................................................

Adresse                              ...............................................................................................................

Telefon                               ................................................................................................................

Geburtsdatum                  ................................................................................................................

Haftpflichtversicherung (Gesellschaft, Nr.)   ……………………………..............................................

Datum .......................................................... Unterschrift .................................................................

 

Verantwortliche/r LokalbenutzerInnen

Name/Vorname                ...............................................................................................................

Adresse                              ...............................................................................................................

Telefon                               ................................................................................................................

Geburtsdatum                  ................................................................................................................

Datum .......................................................... Unterschrift .................................................................

 

Mietbetrag und Schlüsseldepot erhalten.

 

Basel, den ………………………………       Für JuAr (Vermieterin) …………………………

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