Leitfaden Veranstaltungen
Leitfaden betreffend der Vermietung von Räumlichkeiten für eine beschränkte Zeitdauer
Allgemeine Bestimmungen
Vermieterin: Jugendarbeit Basel JuAr, Theodorskirchplatz 7, 4058 Basel
Vertreten durch:
JuAr Jugendzentrum Neubad
Brennerstrasse 9
4054 Basel
Dieses Dokument dient als Übersicht, der Vertrag wird persönlich ausgehändigt
Datum / Veranstaltungszeit...................................................................................................................
Geplante Aktivität..................................................................................................................................
Auf- und Abbauzeiten............................................................................................................................
Eintritts- und Bierpreis...........................................................................................................................
Verwendete Räume Thekenraum o Tanzraum o Bandraum o
Name der Band......................................................................................................................................
1. Bedingungen
1.1. Unterzeichnete Vereinbarung ohne Haftung, ausser bei grobfahrlässigem Verhalten.
1.2. 30 Prozent der Einnahmen bleiben beim JTP für:
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Schäden, Abnutzung, Infrastruktur
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Strom
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zur Abfall und Trinkgeld RaumpflegerInnen
1.3. Nichtalkoholische Getränke müssen vom JTP zu den gängigen Preisen bezogen werden.
1.4. Es darf im JTP weder vom OK noch von den BesucherInnen Hardalk oder andere Drogen ausser Tabakwaren konsumiert werden. Auch im Backstagebereich nicht!
1.5. Bier muss vom OK organisiert werden. Die Abgabe kann nur unter der strengen Einhaltung des Jugendschutzes geschehen.
1.6. Der oder die Veranstalter sind für die Suche von ausreichend Personal, dessen Einführung und der Durchführung von Arbeiten an Kasse, Bar und beim Auf-, Abbau und Reinigung zuständig.
1.7. Eine Stunde vor dem Event findet sich das OK zu einer kurzen Sitzung mit der JTP-Leitung ein.
2. Benützungszeiten
2.1. Der Jugendtreffpunkt kann nur an dem im Vertrag definierten Tag genutzt werden.
3. Anwohnerschaft
3.1. Auf die Anwohnerschaft ist Rücksicht zu nehmen. Gespräche oder Versammlungen vor dem Jugendtreffpunkt sind zu vermeiden und nach 22:00 Uhr gesetzlich verboten.
4. Raumbenutzung / Verantwortung
4.1. Während der Nutzung des Jugendtreffpunktes dürfen nur eingeladene Gäste anwesend sein. Anderen Personen ist der Zutritt zum JTP untersagt.
4.2. Es dürfen maximal 220 Gäste während der Nutzung anwesend sein.
4.3. Die Räumlichkeiten sind zweckgebunden und dürfen nur für die im Vertrag definierten Aktivitäten genutzt werden.
4.4. Untermiete ist generell untersagt.
4.5. Sämtliche Aktivitäten im Aussenbereich sind untersagt.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Der Konsum und Handel von hartem Alkohol, Drogen, sowie das Bauen von Joints sind im und um den Jugendtreffpunkt verboten.
5.2. Gewalt und deren Androhung, sowie das Praktizieren von sexuellen Handlungen ist im und um den Jugendtreffpunkt verboten.
5.3. Die Notausgänge zum Aussenbereich dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Ist dieser eingetreten, muss das Team unverzüglich darüber informiert werden.
5.4. Schäden und Verluste im und um den Jugendtreffpunkt müssen der Leitung des Jugendtreffpunktes umgehend gemeldet werden.
5.5. Das Übernachten im Jugendtreffpunkt ist verboten.
6. Mobiliar
6.1. Sämtliches Mobiliar ist Eigentum der Basler Freizeitaktion und mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
6.2. Allfällige Schäden am Mobiliar können bei Grobfahrlässigkeit zu Lasten des Veranstalters gehen.
6.3. Die Infrastruktur des JTP’s darf nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abmachung genutzt werden. Entstandene Schäden und / oder eine unerlaubte Nutzung wird der Mieterin in Rechnung gestellt.
7. Ordnung und Unterhalt
7.1. Die Reinigung des Jugendtreffpunktes (Räumlichkeiten, Aussenbereich und bei Bedarf der Gehweg vor dem JTP) liegt in der Verantwortung des Veranstalters.
7.2. Der Inhalt der Aschenbecher darf nur im Metallkübel mit Deckel entsorgt werden (Brandgefahr). Der Kübel befindet sich links neben der Theke.
8. Amtliche Bewilligungen und Vorschriften
8.1. Das Ausserbetriebsetzen von Sicherheits- und Brandschutzmassnahmen ist ein Straftatbestand und somit verboten!
9. Missachtung der Regeln / Kündigung
9.1. Bei Missachtung der Regeln (auch eines Einzelnen) droht der Entzug des Veranstaltungsobjekts. Die Leitung des JTP Neubad ist berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen.
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich die unterzeichnende Person während der Zeit der Veranstaltung die aufgeführten Punkte zu respektieren und mitzuhelfen, dass sie zur Anwendung gelangen. Zudem bestätigt sie, über den Feuerlöscher, die Feuerdecke und die Notausgänge informiert worden zu sein. Der/die Unterzeichnete erklärt sich mit den Inhalten dieser Vereinbarung einverstanden.
Verantwortliche/r VeranstalterInnen
Name/Vorname ...............................................................................................................
Adresse ...............................................................................................................
Telefon ...............................................................................................................
Geburtsdatum ................................................................................................................
Datum .......................................................... Unterschrift .............................................................